AMTLICHE FAHRZEUGUNTERSUCHUNG


Wir sind selbständiger Partner der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) und führen an Kraftfahrzeugen die wiederkehrende Hauptuntersuchung (HU) durch, welche im Volksmund noch immer fälschlicherweise als "TÜV" bezeichnet wird.

Im Bereich der amtlichen Fahrzeuguntersuchung ist die GTÜ in den vergangenen zwölf Jahren sehr stark gewachsen und hat sich auf diesem Sektor einen positiven Bekanntheitsgrad erarbeitet. Die GTÜ besitzt derweilen eine gesicherte Marktposition und derzeit einen Marktanteil von mehr als zehn Prozent.

Wir sind als GTÜ-Prüfingenieure im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen unserer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ.

Wir setzen u.a. die in §29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, PKW, Nutzfahrzeuge und Anhänger sowie die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse.

Ferner führen wir im Rahmen der Prüftätigkeit auch Abgasuntersuchungen (AU) im Rahmen des §29 StVZO für alle Fahrzeugarten durch.

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten wir als GTÜ-Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach §19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Dazu zählen beispielsweise die Umrüstung der Fahrzeuge auf andere Räder oder Reifen, der Anbau von geänderten Auspuffanlagen sowie Veränderungen am Fahrzeug (z.B. Sportfahrwerke).

Des Weiteren untersuchen wir als Prüfingenieure Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxen und Omnibusse nach Bestimmungen der BOKraft.